Hinweisgebersystem
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
für die Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG hat die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen höchste Priorität. Helfen Sie daher mit und schützen mit Ihren Informationen die Integrität der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG. Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, Verstöße gegen gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen aufzudecken, zu beseitigen und gegebenenfalls Schäden für alle Beteiligten zu verhindern. Denn nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unseren Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern sowie uns selbst als Unternehmen abwenden. Fehlverhalten sollte daher möglichst frühzeitig erkannt werden.
Hierfür steht Ihnen das interne Hinweisgebersystem der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG zur Verfügung. Über das nachfolgende Freitextfeld können Sie Meldungen über Verstöße gegen das Aufsichtsrecht, Strafvorschriften, sonstige gesetzliche Regelungen oder interne Regelungen melden. Dieser Weg steht allen Kunden, angebundenen Vermittlern und Mitarbeitern der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG sowie etwaigen Betroffenen oder Dritten offen.
Selbstverständlich werden alle Meldungen absolut vertraulich behandelt. Seien Sie versichert, dass Ihnen aus einer an uns abgegebenen Meldung keine Nachteile entstehen. Wir versichern Ihnen, die gemeldeten Anhaltspunkte fair und angemessen zu behandeln. Jedoch können Sie, wenn Sie möchten, uns Ihre Daten für eine Rücksprache hinterlassen.
Ihre Meldung gelangt ohne Umwege direkt zum Beauftragten für Compliance und Geldwäsche der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG. Für den Fall, dass Sie sich persönlich an den Geldwäschebeauftragten wenden möchten, finden Sie seine Kontaktdaten an der rechten Seite. Bitte beachten Sie, dass eine direkte Kontaktaufnahme über die dort angegeben Kontaktdaten nur bedingt anonym erfolgt.
Sollte Ihre Meldung Hinweise zum bzw. über vorgenannten Beauftragten für Compliance und Geldwäsche beinhalten, bitte wir Sie, sich direkt mittels anonymen Brief postalisch an den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wenden.
Bitte beachten Sie ferner, dass unser internes Hinweisgebersystem nicht für Kundenbeschwerden hinsichtlich der Dienstleistungserbringung zuständig ist. Sollten Sie unzufrieden sein, steht Ihnen das Beschwerdemanagement der Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG gerne zur Verfügung. Kontaktinformationen zur Beschwerdestelle finden Sie in den Allgemeinen Kundeninformationen.
Ihre Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG
Abteilung Compliance & Geldwäsche